Erstattung durch die Krankenkasse
Sind Sie gesetzlich versichert gibt es die Möglichkeit die ernährungstherapeutische Beratung von der Krankenkasse bezuschussen zu lassen. In der Regel werden 50-80 % der Kosten erstattet. Gehen Sie wie folgt vor:
1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Ihr Arzt hält eine ernährungstherapeutische Beratung für notwendig und bescheinigt dies in Form einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung oder eines roten Rezeptes.
2. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse
Erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse in welcher Höhe eine Ernährungsberatung bezuschusst wird und lassen Sie sich die Antwort idealerweise schriftlich zukommen.
3. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf
Vereinbaren Sie einen Termin für eine erste Beratung.
Benötigt Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag stelle ich Ihnen diesen gerne aus.
4. Kostenerstattung
Nach der Durchführung von bis zu 5 Beratungen begleichen Sie die von mir gestellte Rechnung und reichen diese zusammen mit der Notwendigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse ein.
Julia Christine Schwab
Ernährungswissenschaftlerin M.Sc.
Julia Christine Schwab
Ernährungsberaterin VDOE
Gesundheitszentrum Habitzheim
Schlossgasse 7
64853 Otzberg-Habitzheim
Telefon: 06063-826 7770
Mobil: 0170-32 78 98 3